Worum es bei der EEG-Reform überhaupt geht

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 die Förderung von Solar- und Windstrom in Deutschland, unter anderem über die Einspeisevergütung. Diese garantiert Betreibern von Solaranlagen für 20 Jahre einen festen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde, unabhängig vom Börsenstrompreis. Die aktuelle EU-beihilferechtliche Genehmigung für dieses System läuft Ende 2026 aus. Eine Neuregelung ist damit so oder so notwendig, allein schon aus europarechtlichen Gründen.

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) hat Ende Februar 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der weit über eine reine Formalie hinausgeht. Kernpunkt: Neue Photovoltaikanlagen bis 25 kWp, also praktisch alle privaten Dachanlagen, sollen ab dem 1. Januar 2027 keine garantierte feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen ist eine Nulleinspeisung oder eine ungeförderte Direktvermarktung vorgesehen, beides Modelle, die für private Haushalte bisher kaum praktikabel sind.

Der aktuelle Stand: Verhandelt, vertagt, verhandelt

Innerhalb der Bundesregierung ist der Entwurf umstritten. Während das CDU-geführte Wirtschaftsministerium an der Streichung festhalten will, lehnt das SPD-geführte Umweltministerium unter Carsten Schneider Pläne ab, die den Ausbau der erneuerbaren Energien gefährden könnten. Verschärfend kommt hinzu, dass Reiche die EEG-Reform an ein zweites, ebenfalls umstrittenes Gesetz gekoppelt hat: das sogenannte Netzpaket mit einem geplanten Redispatch-Vorbehalt. Dieser würde es Netzbetreibern erlauben, neue Solar- und Windanlagen in als kapazitätslimitiert eingestuften Gebieten für bis zu zehn Jahre nur eingeschränkt oder mit finanzieller Entschädigungspflicht anzuschließen.

Ein Kabinettsbeschluss wurde bereits mehrfach verschoben. Verbände wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) fordern deshalb, die beiden Gesetzesvorhaben zu trennen und das EEG eigenständig zu verabschieden, um Planungssicherheit für Eigentümer und Handwerk zu schaffen. Bislang ist das nicht erfolgt. Solange kein Kabinettsbeschluss vorliegt, gilt die bestehende Einspeisevergütung unverändert weiter.

Was heute noch gilt: Die aktuelle Einspeisevergütung

Wer 2026 eine Solaranlage in Betrieb nimmt, bekommt nach derzeitigem Recht weiterhin die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre, plus das verbleibende Inbetriebnahmejahr. Aktuell liegt sie bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung (bis 10 kWp) beziehungsweise 12,34 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung. Die Vergütung sinkt automatisch alle sechs Monate um etwa 1 Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August.

ZeitpunktVergütung Teileinspeisung
vor 15 Jahren (Volleinspeisung)28,43 ct/kWh
Stand Februar 20267,78 ct/kWh
geplante Degression August 2026ca. 7,71 ct/kWh

Wichtig: Für bestehende Anlagen, die bereits eine Förderzusage haben, gilt nach allen bisherigen Erfahrungen mit EEG-Reformen Bestandsschutz. Eine rückwirkende Kürzung laufender Vergütungen hat es in der Geschichte des Gesetzes noch nie gegeben.

Was passiert, wenn keine Einigung kommt?

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die rechtlichen Folgen eines fehlenden EEG ab 2027 prüfen lassen. Das Ergebnis: Neue Solaranlagen könnten zwar weiterhin ans Netz angeschlossen und betrieben werden, eine Förderung wäre aber zunächst nicht rechtssicher. Sollte später eine Anschlussregelung verabschiedet werden, könnte sich die Vergütung an dem Modell orientieren, das heute bereits für Anlagen gilt, die älter als 20 Jahre sind: Die Vergütung würde sich dann am sogenannten Jahresmarktwert Solar orientieren, also am durchschnittlichen Börsenstrompreis für Solarstrom des jeweiligen Jahres. 2025 lag dieser Wert bei lediglich 4,508 Cent pro Kilowattstunde, deutlich unter der heutigen festen Vergütung.

Eine vom Berliner Institut aquu im Auftrag des Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) durchgeführte Studie rechnet vor, was eine komplette Streichung der Förderung bei Nulleinspeisung bedeuten würde: Die Amortisationszeit einer 10-kWp-Anlage ohne Speicher würde sich von derzeit rund 15,6 Jahren auf über 30 Jahre erhöhen, da bis zu 69 Prozent des Jahresertrags ungenutzt verpuffen könnten, wenn der überschüssige Strom nicht mehr eingespeist werden darf.

Lohnt sich der Kauf 2026 trotzdem noch?

Für die meisten Eigentümer lautet die Antwort: ja, mit einer wichtigen Einschränkung. Wer eine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heutigen Vergütungssätze für 20 Jahre garantiert, unabhängig davon wie die Reform am Ende ausfällt. Das schafft Planungssicherheit, die ab 2027 möglicherweise fehlt. Wie sich die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage für ein Einfamilienhaus grundsätzlich berechnet, haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

Gleichzeitig verschiebt sich die wirtschaftliche Logik einer Solaranlage ohnehin seit Jahren weg von der Einspeisevergütung hin zum Eigenverbrauch. Schon heute ist selbst genutzter Solarstrom etwa drei- bis viermal mehr wert als eingespeister Strom, weil du dafür keinen Netzstrom zu 35 bis 40 Cent pro Kilowattstunde kaufen musst. Eine Anlage, die von Anfang an auf hohen Eigenverbrauch ausgelegt ist, beispielsweise mit einem passend dimensionierten Batteriespeicher, E-Auto, Wärmepumpe oder einer Klimaanlage im Sommer, ist auch bei einem möglichen Wegfall der Förderung deutlich robuster als eine Anlage, die auf maximale Einspeisung optimiert wurde.

Was du konkret tun kannst

Wenn du eine Solaranlage planst, lohnt sich aktuell vor allem eines: nicht aus Unsicherheit pauschal abzuwarten, sondern die Anlage von Anfang an so zu dimensionieren, dass sie unabhängig vom Ausgang der Reform funktioniert. Das bedeutet in der Praxis eine Anlage, die zu deinem tatsächlichen Verbrauchsprofil passt, kombiniert mit einem realistisch dimensionierten Speicher und Spielraum für künftige Verbraucher wie ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe.

Fazit: Unsicherheit ja, Stillstand nicht nötig

Die EEG-Reform 2027 ist ein laufender politischer Prozess, kein beschlossenes Gesetz. Die Richtung ist erkennbar, die Details sind es noch nicht. Für bestehende Anlagen ändert sich nach heutigem Stand nichts. Für neue Anlagen lohnt sich ein nüchterner Blick auf die eigene Verbrauchssituation, unabhängig davon, wie die Verhandlungen in Berlin am Ende ausgehen. Wir beobachten die Entwicklung und halten diesen Artikel aktuell, sobald es eine Einigung gibt.

Kostenlose Erstberatung anfragen