Warum gerade alle über den 31. Dezember sprechen

Wer sich in diesen Wochen mit einer Solaranlage beschäftigt, stößt fast zwangsläufig auf ein Datum: den 31. Dezember 2026. Der Grund ist die geplante EEG-Novelle 2027. Nach dem Regierungsentwurf, den das Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat, soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Anlagen, die bis zum Jahresende in Betrieb gehen, sollen dagegen unter das bisherige Recht fallen und ihre Vergütung für die volle Förderdauer behalten.

Der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vor, die erste Lesung ist nach der aktuellen Tagesordnung des Bundestags für den 24. September 2026 angesetzt. Beschlossen ist damit noch nichts. Aus der SPD-Fraktion und von Branchenverbänden kommen deutliche Änderungswünsche, die endgültige Fassung kann also noch abweichen. Gleichzeitig steht die Regierung unter Zeitdruck, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU für Teile des bisherigen EEG zum Jahresende ausläuft. Das spricht dafür, dass sich am Zeitplan wenig bewegen wird.

Für dich stellt sich damit eine praktische Frage: Lohnt es sich, eine geplante Anlage noch in diesem Jahr ans Laufen zu bringen? Und wenn ja, was genau muss bis Silvester passiert sein?

Was sich ab 2027 ändern soll

Die Details der Reform haben wir im Beitrag zur EEG-Reform 2027 ausführlich eingeordnet. Für die Stichtagsfrage reichen die Punkte, die sich direkt auf den Ertrag auswirken. Stand ist jeweils der Regierungsentwurf, nicht geltendes Recht.

Anlage bis 10 kWp, ÜberschusseinspeisungInbetriebnahme bis 31.12.2026Inbetriebnahme ab 2027 (Entwurf)
Vergütung je eingespeister kWh7,70 Cent, festÜbergangszahlung von rund 5,2 Cent (berechnet aus dem Entwurf)
Dauer20 Jahre plus Rest des Inbetriebnahmejahres36 Monate, danach Direktvermarktung oder unentgeltliche Abnahme
Einspeisegrenze60 Prozent, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerung vorhanden istdauerhaft 50 Prozent der installierten Leistung

Die 5,2 Cent stehen so nicht wörtlich im Entwurf, sie ergeben sich aus dem dort vorgesehenen anzulegenden Wert von 6,2 Cent abzüglich 1 Cent. Die 50-Prozent-Grenze soll nach dem Entwurf am Netzverknüpfungspunkt gelten, also unabhängig davon, ob ein Speicher angeschlossen ist. Steckersolargeräte sind ausgenommen. Die 60-Prozent-Grenze für heutige Neuanlagen stammt dagegen aus dem Solarspitzengesetz und fällt weg, sobald die Messtechnik eingebaut ist. Die geplante 50-Prozent-Grenze für Anlagen ab 2027 wäre dagegen dauerhaft. Gerade dieser Punkt wird im parlamentarischen Verfahren stark kritisiert, weil er auch dann Leistung abregelt, wenn der Strom im Netz gebraucht wird.

Was der Stichtag in Euro bedeutet

Um die Frage greifbar zu machen, eine Modellrechnung. Angenommen wird eine 10-kWp-Anlage mit rund 9.500 Kilowattstunden Jahresertrag, wovon etwa 5.000 Kilowattstunden ins Netz gehen. Die Annahmen sind bewusst einfach gehalten, dein Ergebnis hängt von Anlagengröße, Speicher und Verbrauchsprofil ab.

Bei Inbetriebnahme 2026 bringen 5.000 eingespeiste Kilowattstunden zu 7,70 Cent rund 385 Euro pro Jahr, über 20 Jahre nominal etwa 7.700 Euro. Bei Inbetriebnahme 2027 wären es nach dem Entwurf in den ersten drei Jahren rund 260 Euro pro Jahr. Danach hängt der Erlös von der Direktvermarktung ab, deren Konditionen für Kleinanlagen heute niemand seriös vorhersagen kann. Je nach Annahme ergibt sich über die Laufzeit eine Lücke von grob 4.000 bis 7.000 Euro, nominal und ohne Abzinsung. Das ist eine Beispielrechnung auf Basis vereinfachter Annahmen, die tatsächlichen Erlöse deiner Anlage können davon abweichen.

Das ist spürbar, aber es relativiert sich mit Blick auf den eigentlichen Werttreiber. Der wirtschaftliche Kern einer Anlage ist der Eigenverbrauch. Der ist vom Stichtag nicht betroffen. Interessant ist sogar ein Nebeneffekt: Je niedriger die Vergütung, desto weniger verzichtest du auf, wenn du eine Kilowattstunde selbst verbrauchst statt sie einzuspeisen. Ab 2027 wird jede selbst genutzte Kilowattstunde also relativ wertvoller. Das gleicht den Einspeiseverlust nicht aus, verschiebt aber die Auslegung klar in Richtung Speicher und steuerbarer Verbraucher.

Für wen sich der Endspurt besonders lohnt

Die Lücke aus der Modellrechnung wächst mit der eingespeisten Strommenge. Am stärksten profitieren deshalb Haushalte, die viel Überschuss produzieren: ein großes, gut ausgerichtetes Dach bei vergleichsweise niedrigem Verbrauch, etwa weil tagsüber niemand zuhause ist und noch keine Wärmepumpe oder kein E-Auto im Spiel ist.

Ein Sonderfall ist die Volleinspeisung. Für Anlagen bis 10 kWp liegt die Vergütung dafür aktuell bei 12,22 Cent je Kilowattstunde. Nach dem Entwurf soll diese Zusatzförderung für Anlagen ab 2027 entfallen. Wer zum Beispiel ein Nebengebäude ohne nennenswerten eigenen Verbrauch belegen will, hat beim Stichtag also mehr zu verlieren als ein typisches Einfamilienhaus.

Geringer ist der Effekt, wenn ohnehin ein hoher Eigenverbrauch geplant ist. Je mehr Strom im Haus bleibt, desto weniger hängt die Wirtschaftlichkeit an der Einspeisevergütung.

Was als Inbetriebnahme zählt und was nicht

Entscheidend ist allein das Inbetriebnahmedatum im Sinne des EEG, nicht das Datum der Bestellung, des Vertrags oder des Zählertauschs. Nach § 3 Nummer 30 EEG ist eine Anlage in Betrieb genommen, wenn sie technisch betriebsbereit ist und erstmals Strom erzeugt. Technisch betriebsbereit heißt: fest an ihrem dauerhaften Standort installiert und mit dem nötigen Zubehör zur Erzeugung von Wechselstrom verbunden, insbesondere dem Wechselrichter.

Daraus folgt zweierlei. Eine Bestellung im Dezember, eine Anzahlung oder gelieferte Module in der Garage begründen keine Inbetriebnahme. Umgekehrt setzt die EEG-Inbetriebnahme nach herrschender Auslegung weder den Netzanschluss noch den Zählerwechsel voraus. Verzögert der Netzbetreiber den Zählertausch bis ins neue Jahr, kann die ordnungsgemäß dokumentierte Inbetriebnahme trotzdem noch 2026 liegen. Wichtig ist ein sauberes Inbetriebnahmeprotokoll des Fachbetriebs mit Datum.

Danach beginnt eine Frist, die bei dir liegt: Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, ein Batteriespeicher ebenfalls, bezogen auf sein eigenes Inbetriebnahmedatum. Eine verspätete Registrierung kann den Vergütungsanspruch für den Zeitraum der Verspätung kosten.

Welche Unterlagen du aufbewahren solltest

Gerade bei einer Inbetriebnahme kurz vor dem Jahreswechsel lohnt sich eine lückenlose Dokumentation. Dazu gehören das Inbetriebnahmeprotokoll mit Datum und Unterschrift des Fachbetriebs, die Bestätigung des Netzbetreibers zur Anmeldung, die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister sowie Fotos der installierten Anlage mit angeschlossenem Wechselrichter. Sollte das Datum später einmal strittig sein, bist du damit auf der sicheren Seite.

Wie realistisch 2026 noch ist

Zwischen dem Entschluss und einer betriebsbereiten Anlage liegen mehrere Schritte, die sich nicht beliebig verkürzen lassen. Wer heute noch nicht geplant hat, sollte ehrlich rückwärts rechnen.

Netzanmeldung

Vor der technischen Installation steht das Anschlussbegehren beim Netzbetreiber. Bei Anlagen bis 30 kW muss der Netzbetreiber innerhalb eines Monats reagieren. Dieser Monat ist im Zeitplan fest einzurechnen.

Planung und Material

Dachaufnahme, Belegungsplan, Auswahl von Modulen, Wechselrichter und gegebenenfalls Speicher: Das braucht einige Wochen, wenn es ordentlich gemacht wird. Die Modulpreise sind aktuell eher rückläufig, bei einzelnen Speichern wurden dagegen Preiserhöhungen angekündigt.

Installationstermin und Wetter

Viele Fachbetriebe sind zum Jahresende stark ausgelastet. Hinzu kommt der Winter: Frost, Regen oder Schnee auf dem Dach können einen fest eingeplanten Termin kurzfristig verschieben. Ein Puffer von mehreren Wochen vor Silvester ist deshalb kein Luxus.

Ein realistischer Zeitplan

Rückwärts gerechnet heißt das: Soll die Anlage spätestens Mitte Dezember betriebsbereit sein, muss die Netzanmeldung bis etwa Anfang November gestellt sein. Planung und Angebot sollten dafür bis Mitte oder Ende Oktober stehen. Wer heute erst mit der Suche nach einem Fachbetrieb beginnt, kann das noch schaffen, hat aber wenig Spielraum für Verzögerungen.

Wann du dich nicht hetzen lassen solltest

Ein Stichtag erzeugt Druck. Druck ist aber ein schlechter Berater bei einer Investition, die 25 Jahre und länger auf deinem Dach bleibt. Eine falsch dimensionierte oder schlecht ausgeführte Anlage kostet dich über die Laufzeit mehr als die Differenz in der Einspeisevergütung.

Vorsicht ist angebracht, wenn dir jemand eine Inbetriebnahme bis Silvester fest zusagt, ohne dein Dach gesehen zu haben. Achte darauf, dass der Vertrag klar regelt, bis wann die Anlage betriebsbereit sein soll und was passiert, wenn der Termin nicht gehalten wird. Eine Zusage ohne Konsequenz ist im Zweifel wenig wert.

Auch bei der Anlagengröße lohnt sich ein kühler Kopf. Weder solltest du eine Anlage kleiner planen, nur weil sie schneller auf dem Dach ist, noch das Dach bis auf den letzten Quadratmeter belegen, weil die Vergütung noch einmal hoch ist. Die richtige Größe ergibt sich aus deinem Verbrauch heute und in den nächsten Jahren, also auch aus der Frage, ob eine Wärmepumpe oder ein E-Auto absehbar dazukommen.

Hilfreich ist außerdem eine Unterscheidung: Die Anlage selbst muss bis zum Stichtag laufen, ein Speicher lässt sich in der Regel auch später nachrüsten, ohne dass sich das Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage ändert. Wenn es zeitlich eng wird, kann es sinnvoll sein, die Anlage speicherfähig zu planen und den Speicher im Frühjahr zu ergänzen.

Und wenn es nicht mehr klappt?

Dann ist das kein Grund, das Projekt abzuschreiben. Eine Anlage, die 2027 in Betrieb geht, bekommt nach dem Entwurf zunächst eine Übergangszahlung und kann danach über die Direktvermarktung einen Teil ihres Überschusses vermarkten. Ihr wichtigster Ertrag bleibt der vermiedene Netzbezug. Wer seine Anlage von Beginn an auf hohen Eigenverbrauch auslegt, etwa zusammen mit Wärmepumpe oder Wallbox, ist von der Einspeisung ohnehin deutlich weniger abhängig.

Hinzu kommt: Das parlamentarische Verfahren läuft noch. Die Kritik an der dauerhaften 50-Prozent-Grenze und an der Ausgestaltung der Direktvermarktung ist breit, Änderungen bis zum Beschluss sind möglich. Wer 2027 plant, plant nicht ins Blaue, er plant nur mit anderen Stellschrauben.

Fazit

Der 31. Dezember 2026 ist für neue Solaranlagen ein relevantes Datum. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf und vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses sichert eine Inbetriebnahme bis dahin die feste Einspeisevergütung von 7,70 Cent für 20 Jahre, in unserer Modellrechnung ein Unterschied von grob 4.000 bis 7.000 Euro über die Laufzeit. Entscheidend ist dabei allein die technische Inbetriebnahme mit sauberem Protokoll, nicht Bestellung oder Zählertausch.

Genauso klar ist aber: Der Stichtag rechtfertigt keine hastige Planung. Wenn deine Anlage realistisch bis Mitte Dezember betriebsbereit sein kann, lohnt sich der Endspurt. Wenn nicht, ist eine gut ausgelegte Anlage im Frühjahr 2027 die bessere Wahl als eine übereilte im Dezember.

Ob dein Projekt zeitlich noch passt, lässt sich meist schnell klären. Mit unserem Solar-Rechner bekommst du eine erste Einschätzung zu Größe und Wirtschaftlichkeit. Wir planen herstellerneutral und sagen dir ehrlich, ob 2026 noch realistisch ist.

Quellen und weiterführende Informationen: pv magazine zum Kabinettsbeschluss, Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister. Stand: 21. September 2026.

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