Worum es bei der Netzentgelt-Reform geht

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, zahlt heute weniger Netzentgelte als ein Haushalt ohne eigene Erzeugung. Der Grund ist simpel: Bei Haushaltskunden hängen die Netzentgelte vor allem an der Strommenge, die tatsächlich aus dem Netz bezogen wird. Wer einen großen Teil seines Bedarfs selbst deckt, bezieht weniger und zahlt entsprechend weniger. Genau diesen Effekt will die Bundesnetzagentur dämpfen.

Hinter der Reform steht das Kürzel AgNes, kurz für Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Der Auslöser ist ein rein regulatorischer: Die heutigen Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung laufen Ende 2028 aus, ab 2029 braucht es eine Nachfolgeregelung. Am 6. August 2026 hat die Bundesnetzagentur dazu den vollständigen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Darin steht ein Punkt, der private Solarbesitzer unmittelbar betrifft: ein eigener Grundpreisaufschlag für sogenannte Prosumer.

Eine Einordnung vorab, die wichtig ist: Es handelt sich um einen Entwurf, nicht um geltendes Recht. Die Konsultation läuft nach Angaben der Bundesnetzagentur bis zum 18. September 2026, die endgültige Festlegung soll Ende 2026 erfolgen und ab dem 1. Januar 2029 angewendet werden. Bis dahin kann sich an den Details noch einiges bewegen. Was heute feststeht, ist die Richtung, nicht der letzte Cent.

Was ein Prosumer ist und warum es den Aufschlag geben soll

Prosumer ist ein Kunstwort aus Producer und Consumer. Gemeint sind Haushalte, die Strom erzeugen und einen Teil davon selbst verbrauchen, also praktisch jedes Einfamilienhaus mit einer PV-Anlage auf dem Dach. Nach dem Entwurf sollen genau diese Haushalte ab 2029 einen zusätzlichen jährlichen Aufschlag auf den netzseitigen Grundpreis zahlen.

Das Argument der Bundesnetzagentur ist nachvollziehbar, auch wenn es vielen Anlagenbetreibern nicht schmeckt. Die Kosten des Stromnetzes entstehen im Wesentlichen durch die Vorhaltung des Anschlusses in einer bestimmten Kapazität, weitgehend unabhängig davon, wie viele Kilowattstunden am Ende durchfließen. Ein Haushalt mit PV-Anlage will nachts, im Winter und bei leerem Speicher genauso zuverlässig versorgt sein wie jeder andere. Das Netz steht dafür das ganze Jahr bereit, wird über die verbrauchsabhängigen Entgelte aber deutlich weniger mitfinanziert.

Daraus folgt eine Verteilungsfrage. Wenn sich ein wachsender Teil der Haushalte teilweise aus der Netzfinanzierung zurückzieht, steigen die Kosten für alle, die keine eigene Anlage betreiben können. Betroffen wären vor allem Mieter und Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich, dass durch die Reform nicht mehr Kosten auf die Haushalte verteilt werden, sondern der bestehende Anteil in der Niederspannung anders. Ob diese Umverteilung in der vorgeschlagenen Form fair ist, darüber wird gerade heftig gestritten.

Wie viel es konkret kosten soll

Nach dem Festlegungsentwurf soll der Aufschlag zwischen 70 und 90 Prozent des regulären netzseitigen Grundpreises betragen. Dieser Punkt wird in vielen Medienberichten ungenau wiedergegeben, deshalb hier deutlich: Gemeint ist der Grundpreis des Netzbetreibers innerhalb deiner Stromrechnung, nicht der gesamte Grundpreis deines Liefervertrags. Die tatsächliche Höhe hängt vom jeweiligen Netzgebiet ab und unterscheidet sich damit von Region zu Region.

Netzseitiger Grundpreis heuteAufschlag bei 70 ProzentAufschlag bei 90 Prozent
60 Euro pro Jahrrund 42 Eurorund 54 Euro
80 Euro pro Jahrrund 56 Eurorund 72 Euro
100 Euro pro Jahrrund 70 Eurorund 90 Euro

Die Bundesnetzagentur selbst geht davon aus, dass die zusätzliche Belastung für Prosumer bei bis zu rund hundert Euro im Jahr liegen wird. Aus der Branche kommen höhere Schätzungen: Der Bundesverband Solarwirtschaft nennt eine Größenordnung von bis zu 150 Euro jährlich, eine überschlägige Rechnung des Speicheranbieters Sonnen auf Basis konkreter Netzbetreiberdaten kam auf bis zu 155 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Wichtig dabei: Keine dieser drei Zahlen ist ein festgelegter Betrag. Es sind Modellrechnungen auf Basis unterschiedlicher Annahmen, die Bundesnetzagentur hat bisher keine konkrete Euro-Summe festgeschrieben. Ohne die endgültige Festlegung und ohne das Preisblatt des eigenen Netzbetreibers lässt sich die Zahl für den Einzelfall heute nicht seriös nennen.

Wer betroffen ist und wer nicht

Ausgenommen sind nach dem Entwurf Stecker-Solargeräte, also Balkonkraftwerke. Wer nur ein solches Gerät betreibt, fällt nicht unter die Regelung. Für alle anderen Dachanlagen in der Niederspannung soll der Aufschlag dagegen greifen.

Zwei Details sind dabei besonders relevant. Erstens: Der Aufschlag ist im Entwurf pauschal ausgestaltet, er richtet sich nicht nach der Größe der Anlage. Eine 3-kWp-Anlage würde damit denselben Betrag zahlen wie eine deutlich größere. Zweitens: Ein Bestandsschutz für bereits errichtete Anlagen ist bislang nicht vorgesehen. Der Aufschlag würde ab dem 1. Januar 2029 auch für eine Anlage gelten, die vor über zehn Jahren aufs Dach kam. Genau dieser Punkt ist Kern der Kritik von Verbänden und Anbietern. Ob es dabei bleibt, ist offen: Der Bestandsschutz gehört zu den Punkten, die in der laufenden Konsultation am stärksten diskutiert werden.

Für Batteriespeicher gilt eine eigene Systematik. Die bestehende Befreiung von Finanzierungsentgelten soll unter bestimmten Bedingungen erhalten bleiben, wobei die Bundesnetzagentur eine Inbetriebnahme bis Anfang August 2029 als Stichtag ins Spiel gebracht hat. Auch das ist Teil eines Entwurfs und noch nicht abschließend geklärt. Sichtbar werden soll der neue Posten übrigens früher, als er fällig wird: Stromanbieter sollen ihn ab April 2028 auf den Rechnungen ausweisen.

Der Prosumer-Aufschlag ist nur ein Baustein

In der medialen Aufregung geht unter, dass AgNes eine Reform des gesamten Netzentgeltsystems ist. Der Prosumer-Aufschlag ist der Teil, der Hausbesitzer direkt trifft, er macht aber nur einen kleinen Ausschnitt des 198 Seiten starken Entwurfs aus.

Ebenfalls im Entwurf enthalten sind unter anderem eine Neuordnung der Rabatte für große Industriekunden, ein Einspeiseentgelt für größere Erzeugungsanlagen, eigene Regelungen für Batteriespeicher sowie ein stärkeres Gewicht von Grund- und Kapazitätspreisen gegenüber dem reinen Arbeitspreis. Zeitvariable oder dynamische Netzentgelte sind zwar angelegt, nach dem bisherigen Stand aber frühestens gegen 2030 zu erwarten. Auch für Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ergeben sich Folgefragen, die noch nicht abschließend geklärt sind.

Wer den Aufschlag isoliert betrachtet, bekommt deshalb ein schiefes Bild. Er ist Symptom einer größeren Verschiebung: weg von Netzkosten, die fast ausschließlich über bezogene Kilowattstunden finanziert werden, hin zu einer stärkeren Bepreisung der bereitgestellten Anschlusskapazität. Diese Richtung kehrt sich auch dann nicht um, wenn der Aufschlag in der Konsultation noch abgeschwächt wird.

Die Kritik und was von ihr zu halten ist

Der häufigste Einwand richtet sich gegen den pauschalen Charakter. Wer einen Speicher betreibt und seinen Verbrauch netzdienlich steuert, entlastet das Netz spürbar stärker als jemand, der jeden Mittagsüberschuss ungebremst einspeist. Ein Aufschlag, der für beide gleich hoch ist, setzt dafür keinen Anreiz. Der Bundesverband Erneuerbare Energie und der BDEW haben genau hier Bedenken angemeldet.

Der zweite Einwand betrifft den Vertrauensschutz. Während große Industriekunden mit gleichmäßigem Verbrauch nach dem Entwurf zusätzliche Jahre Bestandsschutz bekommen sollen, greift der Prosumer-Aufschlag zum Stichtag ohne Übergangsfrist. Zu den Plänen läuft inzwischen auch eine öffentliche Petition, die Bestandsschutz für bereits errichtete Anlagen fordert.

Auf der anderen Seite steht ein Argument, das sich nicht wegdiskutieren lässt: Das Netz wird nicht billiger, wenn weniger Kilowattstunden durchfließen. Die Netzentgelte machen rund ein Drittel des Strompreises aus, es geht um ein Volumen in zweistelliger Milliardenhöhe pro Jahr. Wer die Kosten nicht bei den Prosumern erhebt, erhebt sie bei jemand anderem. Beide Seiten haben hier valide Punkte. Wir halten es für ehrlicher, das so stehen zu lassen, als sich auf eine Seite zu schlagen.

Was das für die Wirtschaftlichkeit deiner Anlage bedeutet

Jetzt der Teil, der in der Aufregung meistens untergeht: die Größenordnung. Der wirtschaftliche Kern einer PV-Anlage ist der Eigenverbrauch. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde spart dir den Zukauf zum Strompreis, kostet dich im Gegenzug aber die Einspeisevergütung, die du für dieselbe Kilowattstunde bekommen hättest. Der ehrliche Nettovorteil ist also die Differenz aus beidem. Bei einem Strompreis von rund 30 bis 35 Cent und einer Einspeisevergütung von 7,70 Cent je Kilowattstunde, die seit dem 1. August 2026 für neue Anlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisung gilt, liegt dieser Nettovorteil bei grob 22 bis 27 Cent je Kilowattstunde.

Bei einem Eigenverbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr, was für ein Einfamilienhaus mit Batteriespeicher eine realistische Größenordnung ist, ergibt das einen jährlichen Nettovorteil im Bereich von etwa 660 bis 810 Euro, zusätzlich zur Vergütung für den eingespeisten Überschuss. Ein Aufschlag von 70 bis 90 Euro pro Jahr verschiebt die Amortisation dieser Anlage um einige Monate. Er dreht die Rechnung nicht um. Das ist ausdrücklich eine Beispielrechnung, kein allgemeingültiger Wert. Netzgebiet, Stromtarif, Anlagenalter, Speichergröße und Eigenverbrauchsquote verschieben das Ergebnis im Einzelfall deutlich.

Das ist keine Verharmlosung. Ärgerlich ist der Aufschlag vor allem für Menschen, die vor Jahren mit einer bestimmten Kalkulation investiert haben und nun eine Position dazubekommen, die es damals nicht gab. Wer heute plant, kann den Posten von Anfang an einrechnen.

Was du jetzt konkret tun kannst

Nicht in Aktionismus verfallen

Der Aufschlag greift frühestens 2029, die Festlegung ist noch nicht erlassen. Eine PV-Entscheidung vorzuziehen oder abzublasen, weil ab 2029 möglicherweise 70 bis 90 Euro im Jahr hinzukommen, ergibt rechnerisch keinen Sinn. Deutlich größeren Einfluss auf deine Wirtschaftlichkeit haben Anlagengröße, Ausrichtung und Eigenverbrauchsquote.

Eigenverbrauch bleibt der entscheidende Hebel

Alle regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre zeigen in dieselbe Richtung: Der Wert einer Anlage verschiebt sich weg von der Einspeisung hin zum eigenen Verbrauch. Das galt schon beim Solarspitzengesetz, es gilt bei der geplanten EEG-Reform 2027, es gilt auch hier. Wer seine Anlage konsequent auf Eigenverbrauch auslegt, ist gegen politische Verschiebungen am besten abgesichert.

Speicher, Wärmepumpe und Wallbox zusammen denken

Der Aufschlag ist ein fester Jahresbetrag. Je höher dein Eigenverbrauch, desto weniger fällt er relativ ins Gewicht. Genau deshalb lohnt es sich, PV nicht isoliert zu planen, sondern zusammen mit Wärme und Mobilität. Das ist ohnehin die sinnvollere Reihenfolge, unabhängig von der Netzentgeltreform.

Mit Bandbreiten rechnen, nicht mit Bestwerten

Wenn dir jemand eine Amortisationszeit auf das Jahr genau vorrechnet, ist Skepsis angebracht. Strompreise, Vergütungssätze und jetzt eben auch Netzentgelte bewegen sich. Eine belastbare Planung rechnet deshalb mit Spannen und prüft, ob die Anlage auch im ungünstigeren Szenario noch trägt.

Wer sich beteiligen will, hat noch Zeit

Die Bundesnetzagentur nimmt im Rahmen der Konsultation bis zum 18. September 2026 Stellungnahmen entgegen. Wer sich an dem Verfahren beteiligen möchte, findet die Unterlagen zum Festlegungsverfahren AgNes auf der Website der Behörde.

Fazit

Der Prosumer-Aufschlag ist ein reales Vorhaben mit einem klaren Zeitplan, aber er ist weder beschlossen noch existenzbedrohend für deine Anlage. Nach heutigem Entwurfsstand geht es um einen jährlichen Betrag im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich, der ab 2029 auf den netzseitigen Grundpreis aufgeschlagen wird. Balkonkraftwerke bleiben außen vor, ein Bestandsschutz für ältere Dachanlagen ist bislang nicht vorgesehen.

Was sich dadurch nicht ändert: Der wirtschaftliche Kern einer PV-Anlage liegt im Eigenverbrauch, dieser Vorteil bleibt unangetastet. Was sich schon ändert, ist die Erwartungshaltung. Wer heute plant, sollte davon ausgehen, dass sich die Rahmenbedingungen über die Laufzeit einer Anlage noch mehrfach verschieben werden. Eine Anlage, die nur unter Bestbedingungen rechnet, ist keine gute Anlage.

Genau deshalb planen wir herstellerneutral und rechnen mit Bandbreiten statt mit Wunschwerten. Wenn du wissen willst, wie robust deine geplante Anlage gegenüber solchen Verschiebungen ist, bekommst du mit unserem Solar-Rechner eine erste Einschätzung, oder wir gehen es gemeinsam im Beratungsgespräch durch. Kein Verkaufsgespräch, kein Verkaufsdruck.

Quellen und weiterführende Informationen: Bundesnetzagentur zur Netzentgeltreform, pv magazine Deutschland, Bundesverband Solarwirtschaft. Stand: 22. August 2026.

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