Zwei Angebote für dasselbe Dach, beide über 10 kWp, beide mit Speicher. Das eine kostet 16.000 Euro, das andere 24.000 Euro. Welches ist das bessere? Die ehrliche Antwort: Das lässt sich am Endpreis allein nicht ablesen. Erst wenn du weißt, welche Komponenten drinstecken, was fehlt und mit welchen Annahmen gerechnet wurde, kannst du ein Solarangebot wirklich bewerten.

Gerade jetzt lohnt sich ein genauer Blick. Viele Anbieter werben mit dem Stichtag zum Jahresende, weil die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen nach dem aktuellen Gesetzentwurf ab 2027 wegfallen soll. Zeitdruck ist aber ein schlechter Ratgeber für eine Investition, die 20 Jahre und länger laufen soll. Hier zeigen wir dir, wie du ein PV-Angebot prüfst.

1. Den Preis pro kWp richtig berechnen

Der wichtigste Vergleichswert ist der Preis pro Kilowattpeak (kWp). Damit er aussagekräftig ist, musst du den Speicher vorher herausrechnen. Sonst wirkt ein Angebot mit großem Speicher automatisch teuer, ein Angebot mit kleinem Speicher automatisch günstig. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, beim Anbieter nachzufragen, was das Angebot ohne Speicher kosten würde. Diesen Betrag teilst du durch die Anlagenleistung in kWp.

Wie stark dieser Wert von der Anlagengröße abhängt, zeigt eine Auswertung der Verbraucherzentrale NRW vom August 2026. Sie hat 71 reale Angebote aus dem Zeitraum Januar 2025 bis August 2026 ausgewertet. Die durchschnittlichen Preise für den reinen PV-Anlagenteil ohne Speicher lagen dabei je nach Größe deutlich auseinander:

AnlagengrößeDurchschnittspreis pro kWp, ohne Speicher
über 6 bis 8 kWpca. 1.820 Euro
über 8 bis 9 kWpca. 1.520 Euro
über 9 bis 10 kWpca. 1.410 Euro
über 10 bis 12 kWpca. 1.290 Euro
über 12 bis 14 kWpca. 1.240 Euro
über 14 bis 16 kWpca. 1.220 Euro
über 16 kWpca. 1.010 Euro

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Auswertung von 71 Angeboten, Stand August 2026. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass die Werte keine Orientierungshilfe für aktuelle Anlagenpreise sind, sondern den Einfluss der Anlagengröße zeigen. Individuelle Zusatzarbeiten sind nicht enthalten.

Der Grund für das Gefälle: Gerüst, Zählerschrank und Inbetriebnahme kosten bei einer kleinen Anlage fast gleich viel wie bei einer großen. Ein höherer Preis pro kWp ist deshalb noch kein Beweis für ein überteuertes Angebot. Er ist aber ein klarer Anlass, nachzufragen, wofür der Aufpreis steht.

Achte außerdem auf die Umsatzsteuer: Für typische PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt seit 2023 regelmäßig der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Er umfasst neben den Modulen unter bestimmten Voraussetzungen auch wesentliche Komponenten, den Speicher, die technische Installation sowie verschiedene Nebenleistungen. Weist ein Angebot für eine typische private Dachanlage pauschal 19 Prozent Umsatzsteuer aus, sollte der Anbieter die steuerliche Behandlung nachvollziehbar erläutern. Einzelne, rechtlich selbstständige Leistungen können allerdings weiterhin dem Regelsteuersatz unterliegen.

2. Komponenten: Steht drin, was du bekommst?

Ein seriöses Angebot nennt für Module, Wechselrichter und Speicher den Hersteller mit exakter Typenbezeichnung. Formulierungen wie „Markenmodul 450 Wp oder gleichwertig“ lassen dem Anbieter freie Hand, kurz vor der Installation auf ein günstigeres Produkt zu wechseln.

Beim Speicher kommt es auf die nutzbare Kapazität an, nicht auf die Bruttokapazität. Wenn zwei Angebote „10 kWh“ ausweisen, aber eines brutto und eines netto rechnet, vergleichst du zwei verschiedene Produkte.

Genauso wichtig: Passen die Komponenten zu deinem Haus? Wer nur zwei, drei Systeme im Programm hat, plant diese Systeme. Frag deshalb konkret nach, warum genau dieser Wechselrichter und dieser Speicher zu deinem Haus passen.

3. Dimensionierung: Passt die Anlage zu deinem Verbrauch?

Mehr Module bedeuten nicht automatisch mehr Nutzen. Die Größe der Anlage sollte sich an der nutzbaren Dachfläche, der Ausrichtung und deinem Verbrauch orientieren. Planst du in den nächsten Jahren eine Wärmepumpe oder ein E-Auto, gehört das in die Planung, denn dann steigt dein Verbrauch deutlich. Wie sich Ausrichtung und Verbrauchsprofil gegenseitig beeinflussen, haben wir in unserem Artikel zur PV-Ausrichtung beschrieben.

Beim Speicher sind Überdimensionierungen besonders häufig. Als grober Plausibilitätscheck werden häufig Obergrenzen von etwa 1,5 kWh nutzbarer Speicherkapazität je 1.000 kWh Jahresverbrauch und je kWp Anlagenleistung herangezogen. Das ist keine starre Auslegungsregel. Entscheidend sind Lastprofil, PV-Erzeugung, geplante Verbraucher wie Wärmepumpe oder E-Auto sowie die Zahl der tatsächlich erreichbaren Speicherzyklen. Ein Haushalt mit 4.000 kWh Verbrauch landet nach dieser Faustregel bei etwa 6 kWh Speicher. Ein 15-kWh-Speicher wäre dafür auffällig groß, aber nicht automatisch falsch. Der Anbieter sollte dann gute Gründe nennen können. Ob sich ein Speicher bei dir überhaupt rechnet, klären wir ausführlich im Beitrag Photovoltaik-Speicher: Wann lohnt sich ein Batteriespeicher wirklich?

4. Die Posten, die in vielen Angeboten fehlen

Ein Angebot kann günstig aussehen, weil wichtige Positionen schlicht nicht enthalten sind. Sie tauchen dann später als Nachtrag auf. Prüfe deshalb, ob folgende Punkte ausdrücklich aufgeführt und beziffert sind:

PositionWorauf du achten solltest
Gerüst und AbsturzsicherungInklusive Auf- und Abbau, Standzeit
ZählerschrankOb ein Umbau oder Neubau nötig ist, wird oft erst vor Ort klar. Lass dir das vor Vertragsabschluss prüfen.
Smart Meter und SteuerboxWer den Einbau beauftragt und was er kostet
Anmeldung beim NetzbetreiberAnmeldung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber
MarktstammdatenregisterRegistrierung oder Unterstützung dabei, getrennt ausgewiesen
ZählerwechselTerminabstimmung mit dem Messstellenbetreiber
Kabelwege und ElektroinstallationDC- und AC-Verkabelung, Überspannungsschutz
Inbetriebnahme und DokumentationInbetriebnahmeprotokoll, Datenblätter, Anlagenpass
EnergiemanagementFalls Wallbox oder Wärmepumpe eingebunden werden sollen

Der Punkt Smart Meter und Steuerbox hat seit dem Solarspitzengesetz an Gewicht gewonnen. Für viele seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommene Anlagen gilt am Netzverknüpfungspunkt zunächst eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung. Begrenzt wird dabei nicht der Jahresertrag, sondern die momentane Einspeisespitze. Die Begrenzung entfällt grundsätzlich, sobald ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut ist und die Steuerbarkeit erfolgreich getestet wurde. Eigenverbrauch und Speicher können die Auswirkungen reduzieren, weil nicht jede Kilowattstunde oberhalb der Grenze zwangsläufig verloren geht. Trotzdem solltest du wissen, ob und wann die Technik eingebaut wird. Die Details findest du in unserem Artikel zum Solarspitzengesetz.

5. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung gegenchecken

Die beigelegte Wirtschaftlichkeitsrechnung stammt vom Verkäufer. Die Verbraucherzentrale NRW rät ausdrücklich, ihre Werte zu prüfen. Drei Annahmen verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Ertrag pro kWp

Auf einem geeigneten Dach sind in Deutschland bis zu etwa 1.000 kWh pro kWp und Jahr realistisch, auf einem sehr guten Süddach in Baden-Württemberg auch etwas mehr. Verschattung, Ost-West-Ausrichtung oder flache Neigungen senken den Wert. Rechnet ein Angebot für ein verschattetes Ost-West-Dach mit Spitzenwerten, ist die ganze Rechnung zu optimistisch.

Eigenverbrauch und Opportunitätskosten

Jede Kilowattstunde darf in der Rechnung nur einmal auftauchen: entweder als selbst verbrauchter Strom zum Bezugspreis oder als eingespeister Strom zur Vergütung. Rechnungen, die den gesamten Ertrag mit dem Strompreis bewerten, übertreiben massiv. Ein zweiter Klassiker betrifft den Speicher: Strom, den du dank Speicher abends selbst nutzt, hättest du sonst mittags eingespeist. Der Vorteil pro Kilowattstunde ist also nicht der volle Strompreis, sondern der Strompreis abzüglich der entgangenen Einspeisevergütung.

Einspeisevergütung 2026 und geplante Übergangsregelung 2027

Hier liegt der wichtigste Prüfpunkt im Herbst 2026. Für Gebäudeanlagen mit Teileinspeisung, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten für den Leistungsanteil bis 10 kW 7,70 Cent pro kWh. Für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW sind es 6,66 Cent, über 40 bis 100 kW 5,44 Cent. Die Vergütung gilt für die gesetzliche Förderdauer von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres.

Für spätere Inbetriebnahmen sieht der Regierungsentwurf zum EEG 2027 einen Systemwechsel vor: Die bisherige dauerhafte feste Einspeisevergütung soll für neue kleinere Anlagen durch ein stärker marktorientiertes Modell ersetzt werden. Für Anlagen, die 2027 in Betrieb gehen und weniger als 50 kW leisten, sieht der Entwurf zunächst eine Übergangszahlung von rechnerisch rund 5,2 Cent pro kWh für höchstens 36 Monate vor. Die Leistungsgrenze soll in den Folgejahren stufenweise sinken, für 2028 auf unter 25 kW, für 2029 und 2030 auf unter 7 kW. Anschließend ist grundsätzlich der Wechsel in die Direktvermarktung vorgesehen.

Wichtig: Stand 18. Oktober 2026 ist die Reform noch nicht geltendes Recht. Der Regierungsentwurf wurde am 29. Juli 2026 vom Kabinett beschlossen (Bundestagsdrucksache 21/7867) und am 24. September 2026 erstmals im Bundestag beraten. Das parlamentarische Verfahren sowie die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission sind noch nicht abgeschlossen. Änderungen bleiben möglich. Den aktuellen Stand verfolgen wir in unserem Artikel zur EEG-Reform 2027.

Für dein Angebot heißt das: Wird die Anlage realistisch erst 2027 in Betrieb gehen, rechnet aber noch mit 20 Jahren fester Vergütung, ist die Wirtschaftlichkeitsrechnung voraussichtlich zu optimistisch. Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt eine einfache Modellrechnung:

Modellrechnung, 10 kWp, 6.500 kWh Einspeisung pro JahrInbetriebnahme 2026Inbetriebnahme 2027, Regierungsentwurf
Zahlung pro kWh7,70 Centrechnerisch ca. 5,2 Cent
Erlös pro Jahrca. 500 Euroca. 340 Euro
Gesetzlich bzw. im Entwurf fest bezifferbare Zahlungca. 10.000 Euro über 20 Jahreca. 1.000 Euro über 36 Monate
Zeit danachim Modell bereits enthaltenErlöse aus Direktvermarktung, heute nicht seriös bezifferbar

Vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr über 20 volle Jahre, ohne Berücksichtigung des zusätzlichen Inbetriebnahmejahres, ohne Abzinsung, Degradation und Zeiten negativer Strompreise. Annahmen: 10 kWp, rund 9.500 kWh Jahresertrag, davon rund 3.000 kWh Eigenverbrauch, Teileinspeisung, konstante Einspeisemenge. Die Werte für 2027 beruhen auf dem Regierungsentwurf vom Juli 2026.

Die beiden Gesamtsummen sind nicht unmittelbar gleichwertig, weil die Spalte für 2027 nur die befristete Übergangszahlung enthält. Einnahmen aus der anschließenden Direktvermarktung sind nicht eingerechnet, die Lücke wird also kleiner, sobald solche Erlöse fließen. Der Vergleich zeigt aber, warum ab 2027 der Eigenverbrauch noch stärker über die Wirtschaftlichkeit entscheidet als die Einspeisung. Eine gute Rechnung weist beide Szenarien offen aus. Ob eine Inbetriebnahme noch in diesem Jahr realistisch ist, hängt vor allem von Netzbetreiber und Terminlage ab. Mehr dazu in unserem Beitrag PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen.

6. Vertrag, Zahlungsplan und Warnsignale

Ein fairer Zahlungsplan orientiert sich am Baufortschritt, zum Beispiel ein Teil bei Materiallieferung und der Rest nach Inbetriebnahme. Hohe Vorauszahlungen ohne Gegenwert sind ein Risiko, falls der Anbieter in Schwierigkeiten gerät.

Unterscheide außerdem zwischen Produktgarantie und Leistungsgarantie bei den Modulen, zwischen Herstellergarantie und gesetzlicher Gewährleistung des Installationsbetriebs. Frag nach, wer im Garantiefall dein Ansprechpartner ist.

Vorsicht ist geboten bei diesen Signalen:

Zeitdruck. „Das Angebot gilt nur bis Freitag“ oder eine garantierte Inbetriebnahme bis Silvester, ohne dass jemand das Dach oder den Zählerschrank gesehen hat. Den Termin für den Netzanschluss bestimmt nicht der Anbieter allein.

Pauschalpakete. Ein Festpreis für „Anlage M“ ohne Vor-Ort-Termin oder zumindest eine genaue Prüfung von Dach, Fotos und Verbrauchsdaten.

Rechnung ohne Szenarien. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, die bei einer Inbetriebnahme 2027 noch mit 20 Jahren fester Einspeisevergütung nach heutigem Satz kalkuliert oder hohe jährliche Strompreissteigerungen als sicher unterstellt.

7. Mehrere Angebote vergleichbar machen

Hol dir möglichst mehrere Angebote ein, damit du Preise und Lösungen einordnen kannst. Damit der Vergleich fair ist, bring die Angebote auf eine gemeinsame Basis: gleiche Anlagenleistung oder Preis pro kWp, Speicher getrennt bewertet, gleiche Leistungsumfänge. Die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW hilft dabei, Position für Position abzuhaken. Eine erste grobe Einschätzung zu Anlagengröße und Ersparnis liefert dir außerdem unser Solar-Rechner.

Fazit: Erst prüfen, dann unterschreiben

Ein PV-Angebot zu prüfen kostet dich einen Abend, eine falsch geplante Anlage begleitet dich zwei Jahrzehnte. Das günstigste Angebot ist dabei nicht automatisch das beste. Schau dir vor allem die Wirtschaftlichkeitsrechnung genau an, denn mit dem geplanten Systemwechsel bei der Einspeisevergütung ändern sich ab 2027 die Grundlagen.

Du hast schon ein Angebot auf dem Tisch und bist unsicher? Wir schauen es uns herstellerneutral an und sagen dir offen, was wir davon halten. Auch dann, wenn das Angebot gut ist.

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